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Hausgeld in die Nebenkostenabrechnung übernehmen — Position für Position

Als Vermieter einer Eigentumswohnung zahlen Sie Hausgeld an die WEG. Aber nur ein Teil davon darf beim Mieter ankommen. Der Konverter prüft jede Position und übernimmt die umlagefähigen direkt in Ihre Abrechnung.

§ 556 BGB · BetrKV · HeizkostenV · CO2KostAufG geprüftStand: Abrechnungsjahr 2025/2026Keine Registrierung · Daten bleiben im Browser
Hausgeld-Positionen prüfen

Tragen Sie die Positionen aus Ihrer Hausgeldabrechnung ein. KlarNebenkosten schlägt für jede Position vor, ob sie umlagefähig ist — Sie behalten die Kontrolle.

Umlagefähig auf Mieter:0,00 €

Nicht umlagefähig (tragen Sie als Eigentümer):0,00 €

Warum Hausgeld und Nebenkosten nicht dasselbe sind

Das Hausgeld deckt alles ab, was die Eigentümergemeinschaft kostet: Betriebskosten, Verwaltung und die Rücklage für künftige Reparaturen. Der Mieter schuldet dagegen nur die Betriebskosten nach § 2 BetrKV, die im Mietvertrag vereinbart sind (§ 556 Abs. 1 BGB). Typische Hausgeldabrechnungen bestehen zu 20–30 Prozent aus nicht umlagefähigen Positionen.

Die typischen Positionen im Überblick

Umlagefähig (in die Nebenkostenabrechnung)

  • Wasser, Abwasser, Niederschlagswasser
  • Müllbeseitigung, Straßenreinigung, Winterdienst
  • Gebäudereinigung, Gartenpflege, Allgemeinstrom
  • Aufzug (Betrieb und Wartung, nicht Reparatur)
  • Gebäude- und Haftpflichtversicherung
  • Hauswart (ohne Verwaltungs- und Reparaturanteile)
  • Heizung und Warmwasser laut WEG-Heizkostenabrechnung

Nicht umlagefähig (tragen Sie als Eigentümer)

  • Zuführung zur Erhaltungsrücklage (Instandhaltungsrücklage)
  • Verwaltervergütung und Kontoführung
  • Instandhaltung und Reparaturen
  • Sonderumlagen für Baumaßnahmen

Die Grundsteuer läuft nicht über das Hausgeld — sie wird Ihnen direkt vom Finanzamt beschieden und ist als „laufende öffentliche Last“ (§ 2 Nr. 1 BetrKV) umlagefähig. Vergessen Sie sie nicht in der Abrechnung. Die vollständige Liste aller Kostenarten finden Sie unter umlagefähige Nebenkosten.

So geht es nach dem Konverter weiter

  1. Umlagefähige Positionen oben prüfen und übernehmen.
  2. Im Assistenten Mieter, Vorauszahlungen und ggf. weitere Kosten (Grundsteuer!) ergänzen.
  3. Plausibilitätsprüfung laufen lassen und die fertigen PDF-Briefe herunterladen.

Häufige Fragen