Frist-Rechner: Wann muss Ihre Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Zwei Daten eingeben, drei Fristen kennen: die Ausschlussfrist für Ihre Abrechnung, die verbleibenden Tage und die Einwendungsfrist des Mieters — alles nach § 556 Abs. 3 BGB.
1. Abrechnungszeitraum (max. 12 Monate): Abgerechnet wird über einen zusammenhängenden Zeitraum von höchstens einem Jahr, meist das Kalenderjahr (§ 556 Abs. 3 Satz 1 BGB). Ein längerer Zeitraum macht die Abrechnung formell unwirksam.
2. Ausschlussfrist für den Vermieter (12 Monate): Die Abrechnung muss dem Mieter spätestens 12 Monate nach Ende des Zeitraums zugehen. Für das Abrechnungsjahr 2025 also bis zum 31.12.2026. Wer später abrechnet, kann keine Nachzahlung mehr verlangen — muss ein Guthaben aber trotzdem auszahlen.
3. Einwendungsfrist für den Mieter (12 Monate ab Zugang): Der Mieter hat nach Erhalt 12 Monate Zeit, formelle und inhaltliche Einwendungen geltend zu machen. Mieter finden in unserem 12-Punkte-Check eine strukturierte Prüfhilfe samt Widerspruchsschreiben.
Praxis-Tipps zum Fristende
Versenden Sie spätestens Mitte Dezember — für den Zugang zählt der Briefkasten des Mieters, nicht Ihr Poststempel.
Bei Einwurf am 31.12. nach der üblichen Postzeit gilt der Zugang erst am Folgetag — dann ist die Frist gerissen.
Können Sie den Zugang nicht beweisen (einfacher Brief), hilft im Streitfall ein Zeuge beim Einwurf oder die Übergabe gegen Quittung.
Fehlen Ihnen einzelne Belege (z. B. die Grundsteuer nach Einspruch), rechnen Sie fristwahrend ab und behalten Sie sich die Nachberechnung dieser Position ausdrücklich vor.
Frist im Blick — Abrechnung noch heute erstellen
Mit dem Assistenten ist die komplette Abrechnung in 15 Minuten fertig: alle Schlüssel, Heizkosten und CO₂-Aufteilung automatisch, als PDF-Brief für jeden Mieter.